Pflegehelfer (m/w/d) TOP Lohn + Zulagen
haben Sie einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Vergütung Entgelt als Pflegehelfer/in – Entgeltgruppe P04 Anlage 31 zu den AVR oder Entgelt als Krankenpflegehelfer/in mit entsprechend anerkannter Berufsurkunde